Kirchengemeinderat

Die beteiligten 4 Kirchengemeinden bilden einen Gesamtkirchengemeinderat mit dem Ziel ein gemeinsames kirchliches Angebot zu schaffen und gleichzeitig die örtliche Individualität, Kreativität und Stärke der Kirchengemeinden zu erhalten.


Die Aufgaben des Kirchengemeinderates:

Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin/der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde.
Diese Leitungsaufgabe ist geistliche Gemeindeleitung, die sich im Miteinander entwickelt.

(§16 (1) KGO: KGR und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird.)

Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, leitet miteinander, erkennt und löst Konflikte in Gemeinschaft.
(§16 (2) KGO: KGR und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen)

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:
- die geistliche Gemeindeleitung
- bei der örtlichen Gottesdienstordnung
- beim Opferplan
- in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
- beim Bau und Erhaltung der Gebäude
- im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
- bei Festen der Gemeinde
- bei der Organisation von Veranstaltungen für alle Altersstufen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Daneben beschäftigt sich der Kirchengemeinderat mit der Frage, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind. Er soll sich auch um gemeinsame geistliche Erfahrungen bemühen sowie um eine gegenseitige Respektierung unterschiedlicher Ausprägungen von Frömmigkeit.
(Texte teilweise entnommen aus kirchenwahl.de)


Amtsverpflichtung:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun."
(§ 34 Kirchliche Wahlordnung)

Gesamtkirchengemeinderat
Kirchengemeinderäte
Engerer Rat

Helga Frey 2020Mein Wunsch und Bestreben für unsere Kirchengemeinde ist es, durch gemeinsame Aktionen und Projekte die Gemeinschaft generationenübergreifend zu stärken und zu fördern. Das Ehrenamt ist hier ein wichtiger Bestandteil. Es macht Freude und gibt auch viel zurück. Es macht vieles möglich, was es sonst nicht gäbe. Das großartige Angebot in unserer Kirchengemeinde gilt es zu erweitern.
Miteinander! Im Gespräch bleiben! Stets im Vertrauen auf Gott, denn...

Wie ist eigentlich die Gesamtkirchengemeinde organisiert und welche Gremien gibt es?

Wer sich diese Fragen schon immer gestellt hat, wird hier informiert!

Organigramm Struktur2023

 © W. Schön

Neubau Gemeindehaus

„Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ sagt Jesus Christus. Diesen Ort sich versammeln zu können, möchten wir unbedingt erweitern - ein Herzensprojekt der Evangelischen Kirche in Braunsbach.

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